Terminvergabe
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
um zeitnah einen Termin zu vereinbaren rufen Sie uns an oder besuchen uns gerne in der Praxis. Eine Terminvergabe per Email ist leider nicht möglich. Wir bemühen uns stets, Ihre Terminwünsche umzusetzen.
Wir freuen uns auf Sie.
Das Praxisteam
Zur Information:
Es gibt zwei Möglichkeiten, physiotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen:
Therapie mit ärztlicher Verordung:
Erfolgt die Therapie aufgrund einer kassenärztlichen Verordung, so übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten der Therapie. Der Patient trägt eine einmalige Zuzahlung, diese beläuft sich z.B. bei 6 Einheiten *quot*Krankengymnastik*quot* auf ca. 19 Euro.
Erfolgt die Behandlung auf Grundlage eines Privatrezeptes, wird mit dem Patienten ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Hierbei begleicht der Patient die Rechungskosten und reicht das Rezept anschließend bei seiner Krankenkasse ein.
Therapie ohne ärztliche Verordnung:
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, sich auch ohne ärztliche Verordnung behandeln zu lassen. In diesem Fall erhalten sie eine Rechnung und tragen die Kosten selbst.
Bei Fragen zu Erstattungleistungen sprechen Sie uns gerne an.